Mal folgendes: Nehmen wir an, wir »erstellen« ein Buch. Weiterhin nehmen wir an, wir verwenden darin Textpassagen, die 1:1 aus Manpages stammen und nicht als solche erkennbar sind, in Form von Zitat Hinweisen etc. . Der Ersteller des Buches bestimmt, dass von seinem digitalen Abbild nur eine einzige Kopie erlaubt ist. Wer dagegen verstößt, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.

So gesehen im Buch von Novell (Linux 3074). Wie sieht es denn aus, wenn ich Absätze finde von Manpages die unter der FDL etc. würde dann nicht das komplette Buch unter der FDL stehen?